Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude! Das gilt oftmals nicht nur für die Geschenke am Heiligen Abend, sondern leider auch für
Urlaubsreisen während den Weihnachtsferien. Denn verspätete Flüge, beschädigtes Gepäck und vieles mehr kann schief gehen und Ärger bereiten. Über die
Rechte, die Reisende in diesen und ähnlichen Fällen haben, klärt nun die
12-Punkte-Liste der Europäischen Kommission auf, welche zudem
Empfehlungen an Flug- und Bahnreisende beinhaltet. Neben der allgemeinen Ermahnung, nicht betrunken Auto zu fahren, finden sich unter anderem folgende Hinweise auf der EU-Liste.
So sollten Reisende im Vorhinein prüfen, ob ihre Fluggesellschaft möglicherweise auf der
„Schwarzen Liste“ steht. Bei
Online-Buchungen müssen der endgültige Preis der Flugtickets sowie die Steuern und Gebühren deutlich ausgewiesen sein. Im
Handgepäck dürfen sich Flaschen, Tuben oder Dosen mit jeweils höchsten 100 Milliliter Flüssigkeit befinden. Hat ein Flieger beispielsweise
Verspätung oder wird er unangekündigt annoliert, können Flugreisende die Erstattung des Ticketpreises oder einen Ersatzflug verlangen. Außerdem sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Betroffene Fluggäste umgehend über ihre Rechte aufzuklären.
Reisende mit Behinderungen haben ein Recht auf barrierefreie Zugänge zu Flugzeugen und Züge der Bahn sowie ein Anrecht auf einen speziellen Service, der sie vor, während und nach ihrem Flug bzw. ihrer Fahrt begleitet. Gerade für letzteres empfiehlt es sich, die jeweilige Gesellschaft mindestens 2 Werktage vorher zu informieren. Wird während der Zugfahrt das
Reisegepäck beschädigt, haben Zuggäste einen Anspruch darauf, dass die Bahn eine Entschädigung von bis zu 1.300 Euro leistet. Außerdem muss die Bahngesellschaft eine Beschwerdestelle vermitteln, die die Beschwerden unzufriedener Fahrgäste innerhalb eines Monats klärt.